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Protokoll der 1. ordentl. Projektgruppensitzung v. 22.06.2009
Auf die Frage nach der Erwartung der Beteiligten kristallisierten sich zwei Aspekte heraus: kurzfristig werden Vorgaben des BOs (falls vorhanden) für die zukünftige Arbeit dieser Projektgruppe erwartet; langfristig wird eine Entlastung des priesterlichen Leiters als wichtig erachtet. Zum ersten Aspekt stellte Pfr. Nebel fest, dass das ‚Statut für die Seelsorge ...’ vom 21.07.2006 nach wie vor Bestand hat – es wird bis zum 31.12.2011 „ad experimentum“ gem. XI. SynO v. 01.03.2008 in Kraft bleiben.
Zu den Rahmenbedingungen des BOs betreffend die Fortentwicklung des synodalen Miteinanders nahm Frau Dorothee Heinrichs wie folgt Stellung:
- Für die Pilotprojekte wird festgelegt, dass der synodale Dialog des priesterlichen Leiters mit den gewählten Mandatsträger/inne/n grundsätzlich im Pastoralausschuss (PA) erfolgt. Ent-sprechend hat der PA auch Beschlusskompetenz für alle Fragen, die in § 19 Abs. 4 SynO als Kompetenzen der PGR festgelegt sind mit Ausnahme u.a. der Wahl der Verwaltungsrat-mitglieder in den einzelnen Pfarrgemeinden (s. § 19 Abs. 4 Buchst. F und i SynO) und aller Rechte betreffend der Wahlen bzw. dem Vorschlagsrecht für die Besetzung der synodalen Organe der Pfarrgemeinden bzw. des Bezirkssynodalrates (s. § 19 Abs.4 Buchst. g und k SynO).
- Die einzelnen PGR erhalten für alle oben nicht genannten Aufgabengebiete den Status von Ortsausschüssen im PR analog § 22 SynO, die keine eigene Beschlussvollmacht haben, es sei denn, der PA erteilte im Einzelfall Vollmacht zur Beschlussfassung in eigener Verant-wortung (vergl. § 22 Abs. 5 SynO).
Hierzu kamen kritische Stimmen zu Wort, die negative Auswirkungen auf die Engagement-bereitschaft vor Ort befürchten – analog der negativen Auswirkungen nach der Gemeinde-reform Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre in den einzelnen Ortsteilen der neuentstande-nen politischen Gemeinde Bad Camberg.
- Um eine bessere Repräsentanz der aktiven Gruppen im PR zu gewährleisten, sollten davon Vertreter im PA zusätzlich durch die ordentlichen Mitglieder des PA zugewählt werden. Dabei sollte die Zahl der Zugewählten 1/3 der gewählten Mandatsträger/innen gem. § 43 Abs. 1 Buchst. b SynO nicht übersteigen.
- Es sollte festgelegt werden, dass der priesterliche Leiter nicht verpflichtet ist, an den Sitzungen der PGRe und deren Vorständen teilzunehmen – Sanktionierung der derzeitigen Praxis (Kommentar des Protokollanten).
Durch die Arbeit der Projektgruppe ‚Fortentwicklung des synodalen Miteinanders’ werden vom BO Praxisergebnisse zu folgenden Fragestellungen erwartet:
- Wie wirkt sich die neue Struktur auf die Sitzungshäufigkeit aus?
- Wie wirkt sich die neue Struktur auf die inhaltliche Arbeit der Gremien aus?
- Wie wird eine gute Information aller beteiligten Gremien und der Gemeinden gewährleistet?
- Fördert oder behindert die neue Struktur die Aktivitäten vor Ort?
- Fördert die neue Struktur die Vernetzung der Initiativen und Engagierten im PR?
- Ergeben sich neue pastorale Ansätze/neue Initiativen aus der neuen Struktur?
- Wie funktioniert das Zusammenwirken von PA mit pastoraler Verantwortung für den PR und den Verwaltungsräten mit finanzieller Verantwortung für die Einzelgemeinden?
Zusammenfassend wurden folgende Ziele formuliert:
- Entlastung des priesterlichen Leiters;
- Erarbeitung eines Pastoralkonzeptes für den PR Bad Camberg;
- Entwicklung effektiver Kommunikationsstrukturen;
- Erprobung neuer Formen von Arbeits-/
Projektgruppenaktivitäten.
Die Projektgruppenmitglieder haben einstimmig Herrn Georg Minde, PGR-Vors. von St. Ferrutius, Würges, als Projektgruppensprecher gewählt. Somit wird er auch Mitglied der Steuerungsgruppe auf PR-Ebene.
Auszug aus dem Planungskonzept. Bereitschaft zur Bewegung Internetportal des Bistum Limburgs
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